Samstag, 20. Februar 2010
Mit Frauenhandel bzw. Mädchenhandel wird die illegale Praxis der Behandlung von Frauen wie ein Handelsgut bezeichnet. Meist handelt es sich hierbei um Formen des kriminellen bzw. schweren kriminellen Menschenhandels. Dieser umfasst die Tatbestände der Zwangsprostitution und die sexuelle Ausbeutung unter Ausnutzung von Zwangslagen oder Hilflosigkeit der Opfer.
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